Der Wettbewerb
Willkommen in der Genusslandschaft Vorderpfalz
- Die Genusslandschaft Vorderpfalz
- Ein Gütesiegel entsteht – „Genuss vor der Pfalz“
- Die Bewertungskriterien
Die Genusslandschaft Vorderpfalz
Kein Vorderpfälzer wird ihm widersprechen:
Zieht man die kulinarischen Landschaftsbeschreibungen von Wilhelm Heinrich von Riehl heran, seinerzeit Kulturhistoriker und Journalist, ist es bereits historisch belegt, „dass man in diesem gesegneten Lande seinen Magen allerdings nicht umsonst hat.“ Dem gebürtigen Hessen würde es zweifelsfrei auch heute noch bei uns schmecken!
Von seinen gastronomischen Eindrücken aus der Mitte des 19. Jahrhunderts beflügelt, geht der Gastronomiewettbewerb „Genuss vor der Pfalz“ der Frage nach: Wo sind sie denn, die „ausgesuchten, herrschaftlichen Tafeln“ der heutigen Zeit, die der anspruchsvolle Enkel eines Kochs beschreibt? – Sowohl Einheimischen wie auch Besuchern möchte „Genuss vor der Pfalz“ eine Antwort darauf geben und künftig eine Navigationshilfe in der Genussregion Vorderpfalz sein.
Wir, die Ausrichter dieses überkommunalen Gastronomiewettbewerbs, der Rhein-Pfalz-Kreis und die drei Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer, freuen uns auf eine rege Wettbewerbsteilnahme unserer vorderpfälzischen Gastronomen, und darauf, Sie schon bald in der Genusslandschaft Vorderpfalz zu verköstigen – auf dass kein Magen hungrig bleibt!
Ein Gütesiegel entsteht –
„Genuss vor der Pfalz“
In der sonnenverwöhnten Vorderpfälzer Tiefebene kommen die Zutaten nirgendwo frischer auf den Tisch. Diesem klimabedingten Vorzug, der viele laue und genussreiche Abende im Freien verspricht, trägt der Gastronomiewettbewerb „Genuss vor der Pfalz“ Rechnung. Belohnt werden herausragende Leistungen der Gastlichkeit und die Qualität des vielfältigen gastronomischen Angebots. Da ist für jeden Geschmack etwas dabei.
Ausgezeichnete Gastronomiebetriebe, die unsere Bewertungskriterien erfüllen, werden von uns nicht nur mit einer Urkunde und einer Plakette ausgestattet, sondern auch auf dieser Internetseite und in einem gedruckten Gastronomieführer aufgeführt. Für die Auszeichnung legt „Genuss vor der Pfalz“ verbindliche Standards fest, die alle vier Jahre überprüft werden. Durch diese gemeinsamen Maßstäbe kann das vorderpfälzische Gütesiegel „Genuss vor der Pfalz“ entstehen, das Frische, Qualität und Gastlichkeit kommuniziert.
Die Bewertungskriterien
Äußerer Eindruck
Bewertet werden das saubere und stilgerechte Aussehen, insbesondere der Eingang, der Außenputz oder der Fassadenanstrich, das Gasthausschild, die Beleuchtung und die gärtnerische Anlage. Die Speisekarte im Außenbereich sollte ein gutes Erscheinungsbild haben und beleuchtet sein. Bei ihrer Gestaltung sollen auch die Aktualität, die Angabe der öffnungszeiten sowie ein Hinweis auf eine Gaststätte an Ruhetagen berücksichtigt sein.
Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge und Fahrräder müssen in ausreichender Zahl am Haus oder in seiner Nähe vorhanden sein. Abstellplätze und Verbindungswege zum Eingang des Betriebes sollen gut begehbar und verkehrssicher sein.
Gasträume
Die Gasträume sollen einladend, behaglich und zweckmäßig ausgestattet sein und eine freundliche Atmosphäre ausstrahlen. Bei der Ausgestaltung der Räume sind Möblierung, Wandgestaltung, Beleuchtung, Blumen und Bilder harmonisch aufeinander abzustimmen.
Die Dekoration soll stimmig und ansprechend sein.
Die Tischdekoration soll kreativ und aus frischen und natürlichen Materialien hergestellt sein.
Der gastronomische Betrieb ist keine „Spielhalle“. Mit Rücksicht auf den Gast sollen deshalb Spielautomaten jeder Art nicht im Hauptgastraum aufgestellt werden.
Die Gasträume sollen mit einer guten Be- und Entlüftung versehen sein. Auf ausreichende Garderobeablagen ist zu achten.
Im Eingangsbereich oder im Gastraum sollen Informationen zum touristischen Angebot der Region ausliegen (Infoecke, Tisch mit Infomaterial).
Die Beachtung des Nichtraucherschutzgesetzes in den Gasträumen ist zwingend (Ausschlusskriterium).
Sauberkeit, Ordnung, Hygiene
Die Theke und Schankanlagen müssen sich in einem einwandfreien, sauberen Zustand befinden und den hygienischen Erfordernissen genügen (Ausschlusskriterium).
Getränkekeller und Lagerräume sollen zweckentsprechend sauber und übersichtlich geordnet sein. Bier- und Weinkeller dürfen nicht als Speisekühlräume genutzt werden. Alle Lagerräume müssen den geltenden hygienischen Erfordernissen entsprechen. Eine Trennung in reine und unreine Bereiche ist erforderlich (Ausschlusskriterium).
Speise- und Getränkeangebot
Speise- und Getränkekarten sind die Visitenkarten eines Hauses. Sie sollen sich durch Originalität, eine gute Gestaltung und Übersichtlichkeit das Angebot regionaler Produkte sowie tagesaktueller Angebote auszeichnen.
Eine übersichtliche Einteilung des Speise- und Getränkeangebots soll die Speise- und Getränkekarte auszeichnen. Bei der Getränkekarte ist die Angabe der genauen Ausschankmengen und die exakte Getränkebezeichnung (wie beispielsweise „Pils“ und „Export“ bei Bier oder „Jahrgang“ und „Lage“ beim Wein) unerlässlich.
Es wäre schön, wenn beim Einsatz von zentralen Zutaten aus regionalen Erzeugnissen (wie Fleisch, Gemüse oder Obst) ein Verweis auf den Erzeugerbetrieb, beispielsweise am Gericht oder in einer Fußnote, auf der Karte zu finden wäre.
Tagesaktuelle Angebote sowie die Verwendung regionaler Produkte werden positiv bewertet.
Eine qualitätsorientierte Getränkeauswahl ist Bedingung für eine positive Bewertung.
Küche
Die Küchenleistung wird in erster Linie nach dem Angebot beurteilt. Sie ist ein entscheidender Werbefaktor.
Der Zustand und die Ausstattung der Küche, insbesondere die Sauberkeit, sind für jeden Betrieb von ausschlaggebender Bedeutung (Ausschlusskriterium).
Teilnehmer des Wettbewerbs erklären sich bereit, mindestens einem Mitglied der Jury den Zugang zur Küche zu gewähren. Dieses Jurymitglied ist gerne bereit, die nach der Lebensmittelhygieneverordnung dafür vorgeschriebene Kleidung (Kopfbedeckung und Schutzbekleidung) anzuziehen. Die dafür notwendige Schutzbekleidung wird mitgebracht.
Die Größe und technische Ausstattung einer Küche soll sich an der Restaurantkapazität und dem Angebot orientieren.
Toiletten
Toiletten müssen in ausreichender Zahl vorhanden und gut erreichbar sein. Sie haben den Vorschriften des Gaststättengesetzes und der Hygiene zu genügen. Sie sollen einen positiven Eindruck vermitteln (Ausschlusskriterium).
Wirt(in) und Mitarbeiter(innen)
Wirt(in) und Mitarbeiter(innen) sollen sich durch ein gepflegtes Äußeres auszeichnen. Sie sollen gastgerecht beraten, bedienen und betreuen. Den Gast beeindrucken besonders herzliche Aufnahme, Freundlichkeit, Höflichkeit und Fachkompetenz (Ausschlusskriterium).
Die Mitarbeiter(innen) sollen den Gast auf Anfrage über die Herkunft der eingesetzten regionalen Erzeugnisse informieren können.
Besonderheiten
Besonderheiten tragen zu einer positiven Gesamtbewertung bei:- Angebot vegetarischer Speisen
- Familien-/Kinderfreundlichkeit (Speisekarte, Spielangebote, Wickeltisch, Kinderhochstuhl)
- Gartenwirtschaft/Terrasse
- Barrierefreiheit
- Parkplatzmöglichkeiten am Haus
- Umweltfreundlichkeit/Energieeffizienz
- Radfahrerfreundlichkeit (Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Bett+Bike-Betriebe, typische Speisen und Getränke)
- Service für Hundehalter (Wassernapf)
- besondere Veranstaltungen und Aktionen
- mehrsprachige Speisekarte
- spezielles Speiseangebot für Allergiker
- Maßnahmen zum Qualitätsmanagement